1835

Der Schützenkönig hatte festgeschriebene Rechte und Pflichten, so musste er die Schützenbrüder mit Speisen und Getränke bewirten sowie die Kosten für Pulver und Kugeln tragen. Dafür mussten die Zunftbrüder ihren König feierlich einholen und ihm eine Art Steuer entrichten. Bei dem Vorwerk Küssow wurde ihm kostenlos eine Wiese zur Nutzung überlassen. Nach dem Königsschießen durfte der Schützenkönig die Scheibe behalten und an seinem Haus, zur Straße hin, anbringen. In regelmäßigen Abständen erfolgte die Wahl des Kapitäns der Schützenzunft.