Der Schießstand
Unser Schießanlage steht neben den Vereinsmitgliedern auch Außenstehenden (Gastsschützen), nach einer Terminabsprache, zur Verfügung.
Die Nutzungsbestimmungen sind im Verein zu erfragen. Die Terminabsprache hat schriftlich oder per Fax zu erfolgen.
Die Schießstände der 25m und 50m Bahnen sind zugelassen für:
- Langwaffen bis zum Kaliber 45 ACP
- Kurzwaffen bis zum Kaliber 45 ACP
- Vorladerkurzwaffen bis zum Kaliber 45
Die maximale Geschossenergie E0 darf für die o.g. Waffenarten auf den Ständen der:- 25m Bahn 1.500 Joule
- 50m Bahn 200 Joule
nicht überschreiten.
Beitragsordnung
Aufnahmegebühr für volljährige Mitglieder: |
100,00 € |
Monatlicher Beitrag (Volljähriges Mitglied): | 20,00 € |
Monatlicher Beitrag (Minderjähriges Mitglied): | 5,00 € |
Monatlicher Beitrag (Förderndes Mitglied), mindestens: | 5,00 € |
Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde wird nach Ablauf des Kalenderjahres eine Gebühr erhoben von: | 10,00 € |
Mitglied werden
Die Aufnahme als Mitglied oder förderndes Mitglied in die Tollense-Schützenzunft von 1700 e. V. muss schriftlich erfolgen.
Dazu laden Sie sich bitte den Aufnahmeantrag herunter. Dem Aufnahmeantrag ist ein aktuelles Führungszeugnis beizufügen.
Download Aufnahmeantrag (PDF)
Download Aufnahmeantrag für Minderjährige(PDF)
Trachtenordnung
Zu den Höhepunkten unseres Vereinslebens, wie zum Beispiel Schützenfest, Schützenball u. ä. tragen wir unsere Vereinstracht. Sie besteht aus einer grauen Jacke mit grünem Kragen und dem Vereinsemblem auf dem linken Arm, Schulterklappen, einem weißen Hemd, grünem Binder, Schwarzer Hose, schwarzen Socken und schwarzen Schuhen. Eine Kopfbedeckung kann aber muss nicht getragen werden. Es ist nicht zwingend notwendig, dass man sich eine Vereinstracht zulegt.